AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der P&M GbR, Inhaber: Michael Nöth und Philip Schroll

Stand 10. Januar 2024

§1 Anwendungsbereich, Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der P&M GbR (im Folgenden Verwender genannt) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden Kunden genannt).

Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Änderungen technischer Eigenheiten, Angaben von Artikeln oder des Programmangebots behalten wir uns jederzeit – ohne Vorankündigung und ohne erneute Rücksprache mit dem Kunden – vor.

§2 Vertragsabschluss, unverbindliche Angebote

Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich.

Verträge werden erst mit einer separaten schriftlichen Auftragsbestätigung (Annahme) des Verwenders geschlossen, die nach Erhalt des Angebots des Kunden, abgegeben wird.

§3 Rechnungen, Leistungszeitbestimmung sowie Entbehrlichkeit der Mahnung bei Schuldnerverzug

Alle Rechnungen sind bis spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu begleichen, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Leistungszeit damit kalendarisch bestimmbar ist, weshalb im Falle des Schuldnerverzugs gem. §§ 280 Abs. I, II, 286 BGB eine gesonderte Mahnung nach § 286 Abs. II Nr. 2 BGB entbehrlich ist.

Im Falle des Schuldnerverzugs werden Verzugszinsen sowie eine Kostenpauschale von 40,00 EUR nach den Bestimmungen des § 288 BGB erhoben.

§4 Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen

Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Geräte und technischen Einrichtungen ausschließlich zu dem im Vertrag festgelegten Zweck zu verwenden.

Als Auslieferungsort für sämtliche Leistungen gilt der Geschäftssitz des Verwenders, soweit vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§5 Techniker, Mitwirkungspflicht, Folgen bei Pflichtverletzung

Sofern vom Verwender dritte Personen (Dritte) beauftragt werden, besteht zwischen diesen Dritten und dem Kunden kein eigenes Vertragsverhältnis. Der Kunde ist gegenüber diesen Dritten insbesondere nicht zur Weisung befugt.

Der Kunde ist gegenüber den Technikern des Verwenders zur Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Die allgemeinen Regeln der Technik sind zu beachten und einzuhalten.

Der Kunde setzt die Techniker des Verwenders vor Beginn des Aufbaus von allen behördlichen Auflagen, Sicherheitsbestimmungen, sowie örtlichen als auch sonstigen Besonderheiten, die mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen, in Kenntnis.

Verletzt der Kunde diese Informationspflichten, wird der Verwender und die von ihm beauftragten Dritten im Schadensfall von leicht fahrlässiger Haftung für Verletzungen von Leib und Leben, sowie bei sonstigen Schäden für grobe Fahrlässigkeit frei, sofern der Schadeneintritt auf die fehlenden oder mangelhaften Informationen zurückzuführen ist.

§6 Vergütung

Ein Tagessatz entspricht einem Arbeitsaufwand von 10 Stunden. Fallen darüber hinaus weitere Arbeitsstunden an werden diese wie folgt vergütet:

  • Bis zu 4 weitere Arbeitsstunden: 150% des vereinbarten Stundensatzes für jede weitere Stunde bzw. 150% des vereinbarten Tagessatzes
  • Ab der 5. weiteren Arbeitsstunde: 200% des vereinbarten Stundensatzes für jede weitere Stunde bzw. 200% des vereinbarten Tagessatzes

Werden nach Vertragsschluss zusätzlich einer der folgenden Leistungen in Anspruch genommen, fallen zzgl. zum vereinbarten Angebotspreis jeweils folgende Pauschalen an:

  • Systemtechnikerpauschale in Höhe von 150€‚- netto pro Tag für: Konfiguration von LA-Amps, Mechanische Konfiguration von LA-Systemen oder Simulation eines LA-Systems mit Soundvision
  • HF-Technikerpauschale in Höhe von 150€‚- netto pro Tag für: Konfiguration von Shure-Funkstrecken oder Berechnung von Frequenzmanagement mit WWB
  • Multitrackrecording in Höhe von 150€‚- netto pro Tag für: Mehrkanalmitschnitt Über Dante oder Soundgrid, welche dem Kunden im Anschluss an die Veranstaltung auf eine von ihm zur Verfügung gestellten Festplatte kopiert werden.

§7 Urheber- und Leistungsschutz

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen notwendigen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten zu erwerben.

Der Kunde garantiert, dass er diese Rechte besitzt und stellt den Verwender von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung hergeleitet werden.

Dies betrifft insbesondere auch die Verfahrenskosten sowie Kosten einer Rechtsverteidigung.

§8 Kündigung, Vertragsauflösung

Der Kunde ist unter Beachtung der Regelung im nachfolgenden Punkt jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Für den Fall der Kündigung schuldet der Kunde dem Verwender den vereinbarten Leistungspreis bzw. den vereinbarten Tagessatz in Höhe von:

  • 50% des Leistungspreises bzw. Tagessatzes bis 7 Tage vor dem Leistungszeitpunkt,
  • 90% des Leistungspreises bzw. Tagessatzes bis 2 Tage vor Leistungszeitpunkt,
  • sowie den vollen Leistungspreis bzw. den vollen Tagessatz bei späterer Kündigung.

Der Verwender ist unter Beachtung der Regelung in nachfolgenden Punkten jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  • Bis einen Monat vor dem Leistungszeitpunkt bedarf die Kündigung seitens des Verwenders keine Angaben von Gründen. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatzbeschaffung besteht hierbei nicht.
  • Danach wird die Kündigung nur wirksam, wenn der Verwender adäquaten Ersatz beschafft. Die erforderliche Ersatzbeschaffung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und der vom Verwender geschuldeten Leistung.

§9 Haftungsausschluss

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Verwenders ist ausgeschlossen, soweit nicht Ansprüche aus Produkthaftung oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden.

Dies gilt auch für das eigene Verschulden etwaiger Erfüllungsgehilfen.

Kann der Verwender durch nicht von ihm zu vertretende Umstände oder infolge von Stromausfall, Stromschwankungen oder Ähnlichem, die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht im vollständigen Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen, steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückhaltung seiner Leistungen zu.

Werden auf den zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder überarbeitet, übernimmt der Verwender lediglich die Verpflichtung, diese Arbeiten fachmännisch durchzuführen. Eine Haftung vom Verwender für Mängel der Arbeitsergebnisse, die auf der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des verwendeten Bild- oder Tonmaterials beruhen, ist ausgeschlossen.

§10 Geltendes Recht

Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.